Asche, Holzkohle und Küchenabfälle gehören nicht auf GrüngutplätzeObrigheim/Hornbach. Auf dem Grüngutplatz beim Kirstetter Hof in Obrigheim wurde dieser Tage illegal der Inhalt einer Bionergietonne (BET) entsorgt.

Küchenabfälle gehören nicht auf Grüngutplätze, da sich die Verarbeitungswege deutlich unterscheiden. Auch aus seuchenhygienischen Gründen ist eine solche Ablagerung unzulässig. Die KWIN weist darauf hin, dass es sich hierbei mindestens um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Jede illegale Anlieferung wird konsequent verfolgt. Im Einzelfall können illegale Anlieferungen sogar eine Straftat darstellen.

Ebenfalls dieser Tage ist es am Grüngutplatz in Hornbach zu einem Entstehungsbrand, vermutlich aufgrund von heißer Asche, gekommen. Dieser konnte glücklicherweise frühzeitig erkannt und gelöscht werden. Grillkohle und Asche darf generell nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden. Diese und verbranntes holziges Material muss abgekühlt im Restmüll entsorgt werden. Die KWIN bittet um Hinweise unter Telefon 06281 906-0.

In diesem Zusammenhang informiert die KWiN zusätzlich, dass auch Kleintierstreu nicht auf Grüngutplätzen entsorgt werden darf: Mineralisches Kleintierstreu ist über die Restmülltonne zu entsorgen, kompostierbares Streu (z. B. Sägespäne) kann auch in die Bioenergietonne. Für Rückfragen steht die KWiN unter 06281 906-0 zur Verfügung.

logo nok

Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

Logo Eno

Logo #wirfuerbio