…für Restmülltonnen und Altpapiertonnen

Im Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) sind Bestellung, Tausch oder Abmeldung von Tonnen jeweils monatlich möglich.

Hierbei gelten folgende Fristen:

Abfalltonnenbestellung:

Bei Anmeldung wird die Tonne innerhalb von einer bis sechs Wochen (je nach Tourenplanung) nach Beantragung gestellt. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

Abmeldung / Abholung von Tonnen, Tonnentausch in eine andere Größe und Tonnentausch bei defekter Tonne:

Diese werden immer zum Monatsende abgeholt/getauscht, Stichtag ist der 5. jedes Monats.

Bei Meldungen bis zum 5. wird noch im selben Monat abgeholt. Die Abholung der Tonne bzw. Tonnen (egal ob Restmüll, Bioenergietonne, Verpackungstonne oder Papiertonne) erfolgt grundsätzlich nach der letzten Restmüll-Leerung des laufenden Monats.

Beispiel: Meldung erfolgte am 3. Juli, die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im Juli. Erfolgt die Abmeldung nach dem 5. des Monats, findet die Abholung nach der letzten Restmüll-Leerung des Folgemonats statt. Beispiel: Meldung erfolgte am 9. Juli, die Abholung erfolgt nach der letzten Restmüll-Leerung im August.

Zur Überbrückung, bis eine neubestellte Restmülltonne kommt, können Sie die offiziellen Restmüllsäcke (50 Liter) der KWiN bei den Rathäusern kaufen und zur Restmüllabfuhr bereitstellen.

Sollte vor der Lieferung der blauen Altpapiertonne ein Leerungstermin sein, können Sie das Papier gebündelt oder in offenen Kartons bereitstellen (bitte aber nicht in Plastiksäcken).

Die Abfuhren beginnen um 6:00 Uhr, bitte Behälter oder Sammelgut vor 6:00 Uhr bereitstellen (Hinweis: Gem. Satzung ist eine Überfüllung nicht gestattet, Tonnendeckel müssen geschlossen sein). Für später bereitgestellte Abfälle kann eine Abfuhr nicht garantiert werden.

Die Abfallgebühr ist bei Bestellungen während des laufenden Kalenderjahres nur anteilig (monatsweise) zu zahlen. Das Gebührenjahr geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post von der KWiN AöR zugesandt. Dem Gebührenbescheid liegt eine Einzugsermächtigung bei.

Dem Gebührenbescheid ebenfalls beigelegt. ist der aktuelle Berechtigungsnachweis. Bitte bewahren Sie diesen Berechtigungsnachweis sorgfältig auf – dieser ist wichtig für Anlieferungen an die Entsorgungsanlagen des NOK.

Die Gebührenbescheide für das laufende Jahr bekommen Sie üblicherweise Ende Januar per Post zugesandt (nicht zu verwechseln mit dem Entsorgungskalender der KWiN, dieser kommt immer bereits vor dem Jahreswechsel per Post).

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