Abfallartenkatalog der Deponie Sansenhecken

Maßgeblich für die Entsorgung auf der Deponie Sansenhecken ist in jedem Fall die Einhaltung der Zuordnungskriterien der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV), Anhang 3, Tab. 2, Spalte 7 für DK II. Für nicht in der DepV genannte Parameter gilt die „Handlungshilfe organische Schadstoffe auf Deponien“ des Landes Baden-Württemberg, jeweils gültige Fassung.

Die maßgebliche Eingangsanalytik der Abfälle ist nach Anhang 4 der DepV durchzuführen, bei der Probenahme gilt die PN 98 der LAGA.

1

Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen

01 01

Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen

01 01 01

Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen

01 01 02

Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 03

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

01 03 06

Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen

01 03 08

stäubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen

01 03 09

Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 0103 07 fällt

01 04

Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 04 08

Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 04 09

Abfälle von Sand und Ton

01 04 10

stäubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 04 11

Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 010407 fallen

01 04 12

Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen

01 04 13

Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen

01 05

Bohrschlämme und andere Bohrabfälle

01 05 04

Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen

01 05 07

barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 0105 06 fallen

01 05 08

chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 0105 06 fallen

2

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln

02 01

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 01 01

Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

02 01 09

Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen

02 01 10

Metallabfälle

02 04

Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 04 01

Rübenerde

02 04 02

nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm

02 07

Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)

02 07 03

Abfälle aus der chemischen Behandlung

03 03

Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe

03 03 09

Kalkschlammabfälle

5

Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse

05 01

Abfälle aus der Erdölraffination

05 01 10

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen

05 01 13

Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung

05 01 14

Abfälle aus Kühlkolonnen

05 01 16

schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung

05 01 17

Bitumen

05 06

Abfälle aus der Kohlepyrolyse

05 06 04

Abfälle aus Kühlkolonnen

05 07

Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport

05 07 02

schwefelhaltige Abfälle

6

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen

06 02

Abfälle aus HZVA von Basen

06 02 01*

Calciumhydroxid

06 03

Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

06 03 16

Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen

06 06

Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen

06 06 03

sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen

06 09

Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie

06 09 02

phosphorhaltige Schlacke

06 09 04

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen

06 11

Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

06 11 01

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung

06 13

Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g.

06 13 03

Industrieruß

06 13 04*

Abfälle aus der Asbestverarbeitung

7

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen

07 02

Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern

07 02 17

siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten

07 05

Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

07 05 14

feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 13 fallen

08 02

Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)

08 02 01

Abfälle von Beschichtungspulver

08 03

Abfälle aus HZVA von Druckfarben

08 03 15

Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen

08 03 18

Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen

10

Abfälle aus thermischen Prozessen

10 01

Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

10 01 01

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt

10 01 02

Filterstäube aus Kohlefeuerung

10 01 03

Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz

10 01 05

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form

10 01 07

Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen

10 01 13*

Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen

10 01 15

Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen

10 01 17

Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen

10 01 19

Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen

10 01 21

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen

10 01 24

Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

10 01 26

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung

10 02

Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

10 02 01

Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke

10 02 02

unbearbeitete Schlacke

10 02 08

Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 07 fallen

10 02 10

Walzzunder

10 02 12

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 02 11 fallen

10 02 14

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 1002 13 fallen

10 02 15

andere Schlämme und Filterkuchen

10 03

Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

10 03 02

Anodenschrott

10 03 04*

Schlacken aus der Erstschmelze

10 03 05

Aluminiumoxidabfälle

10 03 16

Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 03 15 fällt

10 03 20

Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter 10 03 19 fällt

10 03 22

Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter 1003 21 fallen

10 03 24

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 23 fallen

10 03 26

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 1003 25 fallen

10 03 28

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 27 fallen

10 03 30

Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 29 fallen

10 04

Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie

10 04 10

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 04 09 fallen

10 05

Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie

10 05 01

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 05 04

andere Teilchen und Staub

10 05 09

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 08 fallen

10 05 11

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 05 10 fallen

10 06

Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

10 06 01

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 06 02

Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 06 04

andere Teilchen und Staub

10 06 10

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 06 09 fallen

10 07

Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

10 07 01

Schlacken (Erst- und Zweitschmelze)

10 07 02

Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze)

10 07 03

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung

10 07 04

andere Teilchen und Staub

10 07 05

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 07 08

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 07 07 fallen

10 08

Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

10 08 04

Teilchen und Staub

10 08 09

andere Schlacken

10 08 11

Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 10 fallen

10 08 14

Anodenschrott

10 08 16

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 08 15 fällt

10 08 18

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 1008 17 fallen

10 08 20

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 08 19 fallen

10 09

Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

10 09 03

Ofenschlacke

10 09 06

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen

10 09 08

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen

10 09 10

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt

10 09 12

Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 11 fallen

10 09 14

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen

10 09 16

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen

10 10

Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

10 10 03

Ofenschlacke

10 10 06

Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen

10 10 08

Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen

10 10 10

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt

10 10 12

Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen

10 10 14

Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen

10 10 16

Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen

10 11

Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

10 11 03

Glasfaserabfall

10 11 05

Teilchen und Staub

10 11 10

Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 11 09 fällt

10 11 12

Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter 101111 fällt

10 11 14

Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 13 fallen

10 11 16

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 15 fallen

10 11 18

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 1011 17 fallen

10 11 20

feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 19 fallen

10 12

Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

10 12 01

Rohmischungen vor dem Brennen

10 12 03

Teilchen und Staub

10 12 05

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 12 06

verworfene Formen

10 12 08

Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)

10 12 10

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 09 fallen

10 12 12

Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 12 11 fallen

10 12 13

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

10 13

Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen

10 13 01

Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen

10 13 04

Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk

10 13 06

Teilchen und Staub (außer 10 13 12 und 10 13 13)

10 13 07

Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

10 13 09*

asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement

10 13 10

Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 fallen

10 13 11

Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 09 und 10 13 10 fallen

10 13 13

feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 13 12 fallen

10 13 14

Betonabfälle und Betonschlämme

11

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisen-Hydrometallurgie

11 01

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z.B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

11 01 10

Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen

11 02

Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie

11 02 03

Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse

11 02 06

Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter 110205 fallen

12

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

12 01

Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen

12 01 01

Eisenfeil- und -drehspäne

12 01 02

Eisenstaub und -teile

12 01 03

NE-Metallfeil- und -drehspäne

12 01 04

NE-Metallstaub und -teilchen

12 01 13

Schweißabfälle

12 01 15

Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen

12 01 17

Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16 fallen

12 01 21

gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen

15

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.)

15 01

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)

15 01 04

Verpackungen aus Metall

15 01 07

Verpackungen aus Glas

15 01 11*

Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z.B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse

15 02

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung

15 02 03

Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen

16

Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind

16 01

Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 01 11*

asbesthaltige Bremsbelage

16 01 12

Bremsbelage mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen

16 01 20

Glas

16 03

Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

16 03 04

anorganische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 03 03 fallen

16 05

Gase in Druckbehaltern und gebrauchte Chemikalien

16 05 09

gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen

16 11

Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien

16 11 01*

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 02

Auskleidungen und feuerfeste Materialien auf Kohlenstoffbasis aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 01 fallen

16 11 03*

andere Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen, die gefährliche Stoffe enthalten

16 11 04

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus metallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 03 fallen

16 11 06

Auskleidungen und feuerfeste Materialien aus nichtmetallurgischen Prozessen mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 11 05 fallen

17

Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)

17 01

Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik

17 01 01

Beton

17 01 02

Ziegel

17 01 03

Fliesen, Ziegel und Keramik

17 01 06*

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten

17 01 07

Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen

17 02

Holz, Glas und Kunststoff

17 02 02

Glas

17 02 04*

Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 03

Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 03 01*

kohlenteerhaltige Bitumengemische

17 03 02

Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

17 03 03*

Kohlenteer und teerhaltige Produkte

17 05

Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut

17 05 03*

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

17 05 04

Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen

17 05 05*

Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält

17 05 06

Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt

17 05 07

Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält

17 05 08

Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt

17 06

Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

17 06 01*

Dämmmaterial, das Asbest enthält

17 06 03*

anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

17 06 04

Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt

17 06 05*

asbesthaltige Baustoffe

17 08

Baustoffe auf Gipsbasis

17 08 01*

Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

17 08 02

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen

17 09

Sonstige Bau- und Abbruchabfälle

17 09 03*

sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten

17 09 04

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen

18

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Kuchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)

18 01

Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

18 01 01

spitze oder scharfe Gegenstande (außer 18 01 03)

18 01 07

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen

18 01 09

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen

18 02

Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren

18 02 01

spitze oder scharfe Gegenstande mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen

18 02 06

Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen

18 02 08

Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen

19

Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

19 01

Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen

19 01 12

Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen

19 01 14

Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt

19 01 16

Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt

19 01 18

Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 17 fallen

19 01 19

Sande aus der Wirbelschichtfeuerung

19 02

Abfälle aus der physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen (einschließlich Dechromatisierung, Cyanidentfernung, Neutralisation)

19 02 03

vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen

19 02 06

Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 02 05 fallen

19 03

Stabilisierte und verfestigte Abfälle

19 03 05

stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 04 fallen

19 03 07

verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 03 06 fallen

19 04

Verglaste Abfälle und Abfälle aus der Verglasung

19 04 01

verglaste Abfälle

19 08

Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

19 08 02

Sandfangrückstände

19 08 14

Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen

19 09

Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser

19 09 01

feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände

19 09 02

Schlämme aus der Wasserklärung

19 09 03

Schlämme aus der Dekarbonatisierung

19 09 06

Lösungen und Schlämme aus der Regeneration von Ionenaustauschern

19 10

Abfälle aus dem Schreddern von metallhaltigen Abfällen

19 10 06

andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 10 05 fallen

19 11

Abfälle aus der Altölaufbereitung

19 11 06

Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 11 05 fallen

19 12

Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.

19 12 05

Glas

19 12 09

Mineralien (z.B. Sand, Steine)

19 12 12

sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen

19 13

Abfälle aus der Sanierung von Boden und Grundwasser

19 13 01*

feste Abfälle aus der Sanierung von Boden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 02

feste Abfälle aus der Sanierung von Boden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen

19 13 03*

Schlämme aus der Sanierung von Boden, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 04

Schlämme aus der Sanierung von Boden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 03 fallen

19 13 05*

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser, die gefährliche Stoffe enthalten

19 13 06

Schlämme aus der Sanierung von Grundwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 05 fallen

20

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen

20 01

Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 01 41

Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen

20 02

Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

20 02 02

Boden und Steine

20 02 03

andere nicht biologisch abbaubare Abfälle

20 03

Andere Siedlungsabfälle

20 03 03

Straßenkehricht

20 03 06

Abfälle aus der Kanalreinigung

Stand: 16.01.2009

logo nok

Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis GmbH

Logo Eno

Logo #wirfuerbio