Dabei handelt es sich um steinige Abfälle von Bauarbeiten, wie z.B. Beton, Fliesen und Ziegelsteine.

Ausgenommen sind Gipserzeugnisse (z.B. Rigips, siehe: Restmüll) und andere Baustellenabfälle, wie Tapetenreste, Bodenbeläge oder Bauholz.

  • Für Kleinmengen an Bauschutt (bis 300 Liter Volumen und max. 200 kg wird eine Gebühr von 10,- € erhoben.
  • Über 200 kg erfolgt die Verwiegung und die Abrechnung gemäß der aktuellen Preisliste.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Bauschutt und gemischten Bauabfällen!

Infoblatt Bauschutt -  altPDF-Download

haushalte

... für Haushalte

Zu den Aufgaben der KWiN zählen die Organisation aller Erfassungssysteme für Abfälle und Wertstoffe für Privathaushalte

sowie der Unterhalt und die Weiterentwicklung der Sammelsysteme für Abfälle und Wertstoffe.

Für die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten ist die KWiN im Auftrag des Landkreises tätig.

industrie

... für Gewerbe/Industrie

Die AWN ist entsorgungspflichtig für alle gewerblichen Abfälle zur Beseitigung.

In diesem Rahmen ist sie Ansprechpartner und Dienstleister für alle Gewerbebetriebe in Fragen der Abfallentsorgung.

Das gilt insbesondere für die gewerbliche Restmüllabfuhr und Direktanlieferung an das Entsorgungszentrum Sansenhecken.

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