gruengutplatz hassmersheim2017-08-01.  Im Sommer ist Grillsaison. Aktuell kommt es immer wieder vor, dass gebrauchte Grillholzkohle auf Grüngutplätzen entsorgt wird. Die AWN und die Maschinenringe weisen darauf hin, dass dies der falsche Entsorgungsweg ist. Das Material von den Grüngutplätzen wird in einem Kompostierungsverfahren weiterverarbeitet – hier darf keine normale Haushalts-Grillholzkohle enthalten sein.

Zudem ist es bereits mehrfach vorgekommen, dass auch glühende Holzkohle auf Grüngutplätzen abgeladen wurde - dies ist streng verboten, da die Brandgefahr sehr hoch ist.

Abgekühlte Grillholzkohle wird richtig über die Restmülltonne bzw. in den Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim-Kerngemeinde über die Störstoffsammlung entsorgt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass weder Müll noch Altholz (auch wegen den gefährlichen Nägeln und Schrauben) auf Grüngutplätzen abgeladen werden darf – dafür drohen Strafen.

Abfallwirtschaftliche Fragen beantwortet das AWN-Beratungsteam unter Telefon 06281 906-13.

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