2016-11-25.  Im Neckar-Odenwald-Kreis wird das Altpapier über die blaue Altpapiertonne bzw. in verschiedenen Gemeinden von Vereinen (Bündel-/Kartonsammlung) eingesammelt. Bei der Abfuhr des Altpapiers dürfen nur Zeitungen, Papiere aus dem Schriftverkehr, Kartonagen und Verpackungen aus Papier bereitgestellt werden. Vermischungen mit Restmüll, insbesondere durch Windeln, Tierstreu oder andere Anhaftungen, sind unbedingt zu vermeiden. Tapetenreste gehören ebenfalls nicht zum Altpapier, da diese nicht recycelbar sind.

Altpapier ist ein wichtiger Ausgangsstoff für das Recycling – dafür darf er allerdings nicht verschmutzt sein. Vermischungen mit Restmüll oder andere Anhaftungen beeinträchtigen die Verwertbarkeit des Altpapiers. Diese Stoffe gehören in die Restmülltonne bzw. in den Pilotgemeinden Rosenberg und Hardheim-Kernstadt in die Störstoffsammlung. Verschmutztes Altpapier ist sowohl für die Sammler als auch für die Sortierer bei der Weiterverarbeitung unhygienisch. Mit Restmüll befüllte Altpapiertonnen oder Kartons werden daher bei den Abfuhren nicht geleert bzw. stehengelassen.

Weiterlesen: Was gehört zum Altpapier - was nicht?

Weitere Fragen zur Sammlung von Altpapier beantwortet gerne das Beratungsteam der AWN unter Telefon 0 62 81/9 06-13.

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